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Datum: 23.04.2012

Betreff: Kindergeld: BFH: Kein Anspruch auf Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehr- oder Zivildienst


BFH: Kein Anspruch auf Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehr- oder Zivildienst Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der anspruchsberechtigte Elternteil für ein Kind, das nach Beendigung seiner Schulzeit länger als vier Monate auf den Beginn des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst wartet, während dieser Übergangszeit keinen Anspruch auf Kindergeld hat, III R 5/07 und III R 41/07. Mit den Urteilen bestätigte der BFH in den genannten Urteilen seine bisherige Rechtsprechung. Die im Gesetz geregelte Frist von vier Monaten kann nicht verlängert werden, da die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften keine Regelungslücke enthalten. Damit ist es den Gerichten versagt, Kinder auch dann zu berücksichtigen, wenn die Viermonatsfrist überschritten wird. Etwas anderes ergibt laut BFH sich auch nicht aus dem Verfassungsrecht. Insbesondere hat der Gesetzgeber nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoßen, weil er Kinder, die sich in einer längeren als viermonatigen Übergangszeit befänden, unberücksichtigt läßt.

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