Zurück

Datum: 02.04.2012

Betreff: Alg II / Hartz-IV: Anspruch für Studierende im Urlaubssemester


Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (B 4 AS 102/11 R) können Studierende während der Dauer eines Urlaubssemesters einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Das gilt jedoch nur dann, wenn sich das Studium während des Urlaubssemesters nicht betrieben wird. Es dürfen nicht einmal einzelne Vorlesungen besucht werden. Wer sich zu Hause auf Prüfungen vorbereitet, hat gleichfalls keinen Anspruch auf Alg II. Alg II dürfe nicht, so das Gericht zur verdeckten Studienförderung dienen.

Interessante Entscheidungen