Zurück

Datum: 04.04.2013

Betreff: ALG II / Hartz IV: LSG Niedersachsen:


Immer wieder kürzen die Jobcenter die Zahlungen für Miete und Heizung, weil im Haushalt lebende, erwachsene Kinder mit Sanktionen belegt worden sind. Nach einer Entscheidung des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen ist dies unzulässig. Im Zug einer Sanktion wurde der auf dieses Kind entfallende Anteil der sog. Kosten der Unterkunft gestrichen mit der Folge, dass Mietschulden entstanden. Nach dem LSG Niedersachsen-Bremen sind die anfallenden Unterkunftskosten in voller Höhe den übrigen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft zu erbringen, da diese ansonsten unzulässig in "Sippenhaftung" genommen würden mit der Folge drohenden Wohnungsverlustes. (LSG Niedersachsen-Bremen, Az. L 6 AS 335/09 B ER).

Wegen solcher Fälle, die in den Zeitraum seit dem 1.1.2012 fielen, wird empfohlen, Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X zu stellen; nennen Sie diese Vorschrift bitte ausdrücklich!

Interessante Entscheidungen