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Datum: 05.05.2012

Betreff: Arbeitsrecht: Landesarbeitsgericht Köln: Ärztliche Bescheinigung am ersten Krankheitstag


Die Aufforderung des Arbeitgebers nach § 5 Abs. 1 EFZG (Ärztliches Attest) bedarf weder einer Begründung noch eines Sachverhalts, der Anlass für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Arbeitnehmers gibt. Der Arbeitgeber kann eine ärztliche Bescheinigung daher grundsätzlich schon am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit verlangen.

Zur vollständigen Entscheidung: Urteil

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