Zurück

Datum: 04.05.2012

Betreff: Arbeitsrecht: Europäischer Gerichtshof: Zur zeitlichen Begrenzung von Urlaubsansprüchen


Die Ansammlung von Ansprüchen auf bezahlten Jahresurlaub, der wegen Arbeitsunfähigkeit nicht ausgeübt werden konnte, darf zeitlich begrenzt werden. Diese Frist muss jedoch die Dauer des Bezugszeitraums deutlich überschreiten, so das Gericht. Einen Übertragungszeitraum von 15 Monaten sieht es dabei als rechtmäßig an. Langzeiterkrankte können ihren Urlaub damit nicht mehr wie bisher unbegrenzt ansammeln.

Zur vollständigen Entscheidung: Urteil

Interessante Entscheidungen