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Datum: 30.04.2012

Betreff: Alg II / Hartz IV: Sozialgericht Berlin: die aktuellen Regelsätze sind verfassungswidrig


Die 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin hat die Frage, ob die aktuellen Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig sind, dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegt; die Sicherung des Existenzminimums ist über Art 1 Abs. 1 des Grundgesetzes, die Menschenwürde, grundrechtlich geschützt. Hier der Link auf die Pressemitteilung des Sozialgerichts Berlin, bitte kopieren und die Navigation Ihres Browsers eingeben: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20120425.1035.369249.html

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