Erbrecht

 

   

 

 

Das Erben und das Vererben, und damit das Erbrecht als deren rechtliche Grundlage, haben in den letzten Jahren aufgrund der demographischen Entwicklung und der allgemeinen Vermögensentwicklung in unserem Land mehr Bedeutung gewonnen, das spiegelt sich in der anwaltlichen Praxis wieder.

Im Erbrecht geht es um den Übergang des Vermögens beim Tod eines Menschen. Das Erbrecht folgt dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge § 1922 I BGB. Danach geht das Vermögen als ganzes mit dem Zeitpunkt des Todes auf den oder die Erben über. Mit Vermögen im Sinne des § 1922 BGB sind aber nicht nur werthaltige Sachen und Rechte gemeint, sondern auch Schulden. § 1922 gibt im übrigen die Antwort auf eine verbreitete Fehlvorstellung: man muss ein Erbe nicht ausdrücklich annehmen, um Erbe zu werden. Oder anders gesagt: will ich ein Erbe nicht antreten, muss ich grds. innerhalb einer sechswöchigen Frist das Erbe ausschlagen.

Im Erbrecht ist dann zwischen Verwandtenerbrecht, Ehegattenerbrecht der sogenannten gewillkürten Erbfolge durch Testament und Erbvertrag zu unterscheiden. Hinsichtlich der Abkömmlinge und des Ehepartners sind der Testierfähigkeit aber durch das Pflichtteilsrecht Grenzen gesetzt. Die Möglichkeit einer vollständigen Enterbung wird üblicherweise überschätzt, das Gesetz setzt der Enterbung sehr enge Grenzen.

In der anwaltlichen Praxis sollten sich erbrechtliche Fragen zu einem großen Teil auf den Bereich der gewissermaßen vorbeugenden Rechtsgestaltung noch zu Lebzeiten des Erblassers beziehen. Dabei können etwa folgende Fragen auftauchen:

- Wie gestaltet sich in meinem Fall die gesetzliche Erbfolge?

- Wie errichte ich ein wirksames Testament und wie sichere ab, dass es im Todesfall auch beachtet wird?

- Welche konkreten Gestaltungsmöglichkeiten habe ich in einem Testament?

- Wie kann ich im Sinne meiner Erben eine möglichst konfliktfreie Regelung treffen?

- Wie kann ich einzelne Vermögenswerte bestimmten Personen zuwenden bzw. wie kann ich Personen bedenken ohne sie zu Erben zu machen?

- Was kann ich tun, wenn einer meiner Erben verschuldet ist?

- Oder auch: Wie kann ich den getrennt lebenden Ehepartner vom Erbe ausschließen?

- Wie kann ich die Erbauseinandersetzung nach meinem Tod und vor dem Tod meines Ehepartners verhindern?

- Welche Möglichkeiten habe ich, jemanden vom Erbe auszuschliessen?

- Wie kann ich erreichen, dass nach meinem Tod nicht ein etwaiger neuer Partner meines Ehegatten profitiert, sondern nur die gemeinsamen Kinder, der Partner aber zugleich abgesichert ist?

- Wie kann ich vorbeugend Unterstützung bei Pflege und Gebrechlichkeit belohnen?

- Aber auch: Wie kann ich mich im Fall der vorweg genommenen Erbfolge oder von Vorausvermächtnissen wirksam gegenüber dem Erben und gegenüber dessen Gläubigern absichern?

- Was ist zu tun, wenn meine Ehe kinderlos ist und meine Geschwister nicht erben sollen?

- Wie kann ich wirkungsvoll meine Enkelkinder bedenken?

- Wie kann ich meinen Partner bedenken, mit dem ich nicht verheiratet bin?

- Wie sieht es mit der Erbschaftssteuer aus?

 

Ein weiterer Teil der erbrechtlichen Probleme bezieht sich auf Fallkonstellationen nach dem Eintritt des Erbfalls. Generell ist zu bedenken, dass das Prozessrisiko im Erbrecht besonders hoch :

- Welche Rechte habe ich als Alleinerbe?

- Welche Rechte habe ich als Miterbe, als Mitglied einer Erbengemeinschaft?

- Wann brauche ich einen Erbschein?

- Wie setze ich meinen Pflichtteilsanspruch durch, wie wehre ich Pflichtteilsansprüche anderer ab?

- Was kann tun, wenn der Nachlass überschuldet ist?

 

 

 

 

   

     
     

 

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