Mietrecht

 


Das Mietrecht lässt sich von der Praxis her im Wesentlichen in drei Bereiche aufteilen:

In das Wohnraummietrecht, gewerbliches Immobilienmietrecht und Mietrecht beweglicher Sachen.

In der anwaltlichen Praxis sind Streitigkeiten aus dem Bereich des Wohnraummietrechts die am häufigsten vorkommenden Fälle. Das Bedürfnis nach Wohnraum ist eines der elementaren Bedürfnisse der Menschen und in Deutschland lebt die überwiegend Zahl der Menschen in angemietetem Wohnraum. Im Wohnraummietrecht treffen wirtschaftliche und soziale Interessen von Mietern und Vermietern aufeinander.


Häufige Konfliktfelder zwischen Mietern und Vermietern betreffen die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs, wegen Eigenbedarfs, wegen Streitigkeiten sonstiger Art zwischen Mieter und Vermieter, die die Fortsetzung des Mietverhältnisses aus Sicht einer Seite nicht zumutbar erscheinen lassen. Darüber hinaus wird häufig wegen Betriebskosten gestritten, wegen Mängel an der Wohnung, ferner auch verstärkt wegen Mieterhöhungen.

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